Familienrecht

  • Scheidungen
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt
  • Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich
  • Erstellung von Eheverträgen und Getrenntlebend – Vereinbarungen
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretungen
  • Recht der Lebenspartnerschaft

Anwälte beraten im Familienrecht

Nicht immer, wenn Türen knallen, geht gleich eine Ehe zu Bruch. Fällt die Klappe zwischen zwei Ehepartnern aber endgültig, lodert statt Liebe nur noch Haß, dann ist der Gang zum Scheidungsrichter meist nicht mehr fern. Eine Scheidung tut nicht nur weh, sie gefährdet auch die wirtschaftliche Existenz. Plötzlich gewinnen Rechtsbegriffe Bedeutung, mit denen viele Betroffene so gut wie nichts anfangen können. Güterstand, Versorgungsausgleich, Vorsorgeunterhalt – was ist das ?

Von Ehekrise keine Spur?

Bei Ihnen herrscht eitel Sonnenschein? Gerade deshalb haben Sie die Besten Voraussetzungen, Ihrer Ehe jetzt mit individuellen Vereinbarungen ein solides Fundament zu geben. Egal, ob Sie im Hafen der Ehe erst noch einlaufen wollen oder dort schon ein paar Jahre festgemacht haben: Sprechen Sie mit Rechtsanwalt Hörner.

Ehevertrag – muß das sein?

Muß nicht - hilft aber, jede Menge Geld zu sparen! In einem Ehevertrag entscheiden Sie sich für einen bestimmten Güterstand sowie entsprechende Regelungen im Falle der Trennung und Scheidung. Zwei wesentliche Vorteile hat der Ehevertrag:

  1. Ihr Anwalt berät Sie schon in "Friedenszeiten", Ihr Partner und Sie wissen, woran Sie sind.
  2. Kommt es irgendwann zur Scheidung, treiben vor allem Einkommen, Vermögen und Rentenanwartschaften den Streitwert und damit die Kosten in die Höhe. Das ist anders, wenn Unterhalt, Rentenanwartschaften und Vermögen und damit der Güterstand schon im Ehevertrag geklärt worden sind.

Meine Güte? Güterstand?

Der Güterstand ist als sogenannte Zugewinngemeinschaft gesetzlich. Das gilt auch für den Unterhalt für die Ehegatten und die Kinder für den Fall der Trennung, die elterliche Sorge für die Kinder und die Verteilung der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. Sie werden sich wundern, was das Gesetz alles an Regelungen vorsieht. Danach entscheidet der Scheidungsrichter im Streitfall folgende Fragen:

  • Zu wem kommen die Kinder und welche Ansprüche haben die Kinder?
  • Wer zahlt wem Unterhalt?
  • Wer bekommt die Wohnung, wer den Hausrat?
  • Was wird aus gemeinschaftlichem Immobilienbesitz und weiterem Vermögen?
  • Was wird aus den ehelichen, vielleicht gemeinschaftlichen Schulden?
  • Was passiert mit den Rentenanwartschaften?

Wenn alles geregelt ist, wieso einen Vertrag?

Gegenfrage: Warum dem Gesetz überlassen, was Sie selber regeln können, so wie Sie es wollen? Wo Sie in die Falle tappen, sagt Ihnen Rechtsanwalt Hörner. Er hilft Ihnen, alles nach Ihrem Wunsch zu regeln. Er berät Sie vor allem über

  • die rechtliche, steuerliche und finanzielle Bedeutung einer Scheidung,
  • Möglichkeiten, eine Scheidung schonend für Ihre Kinder abzuwickeln,
  • einverständliche Vergeichslösung als Alternative zur nervenaufreibenden und teuren Auseinandersetzung vor Gericht
  • Möglichkeiten, Unterhalt zu verlangen und notwendige Maßnahmen im Zusammenhang mit Verzögerungen bei Unterhaltszahlungen.
  • Mediation

Wann zum Anwalt?

So früh wie möglich! Die Scheidung zeigt deutlich, wie wichtig klare Verhältnisse sind. In allen Vermögens- und Lebenslagen, in denen sich Grundlegendes ändert, gilt: Der frühe Kontakt zu Ihrem Anwalt spart Geld, Zeit und Ärger! So zu Beispiel, wenn Sie

  • entscheiden wollen, welche ehevertragliche Gestaltung Ihre Firmenanteile sichert
  • mit Ihrem Ehegatten gemeinsam bauen wollen, Ihren Kindern oder einem
  • Ihrer Kinder vorzeitig das elterliche Haus übertragen möchten.

Anwaltshonorar

Sprechen Sie gleich zu Beginn der Beratung über das Anwaltshonorar. Meine Kanzlei steht auch für Transparenz in Kostenfragen.