Arbeitsrecht

Arbeitsvertragsgestaltung

Der Arbeitsvertrag ist die Basis jeden Arbeitsverhältnisses. Er setzt den rechtlichen Rahmen für den Inhalt und die Ausgestaltung des täglichen Miteinanders von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Häufig resultieren Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien aus unterschiedlichen Auffassungen über die Auslegung bestimmter Arbeitsvertragsklauseln oder daraus, dass beim Abschluss des Vertrages bestimmte Umstände übersehen wurden und nicht geregelt sind. Ich gestalte für Arbeitgeber Arbeitsverträge, die individuellen Bedürfnissen angepasst sind, aber auch Arbeitsverträge, die für eine größere Anzahl von Arbeitnehmer verwendet werden können. Hier werden die vom Arbeitgeber gewünschten Ergebnisse für das Arbeitsverhältnis abgestimmt mit Vorschriften des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, des Arbeitnehmerschutzes, aber auch eine sinnvolle Einbeziehung kollektivrechtlicher Normen durch entsprechende Verweisungsklauseln erarbeitet.

Für Arbeitnehmer und leitende Angestellte übernehme ich die sorgfältige Überprüfung eines Arbeitsvertragsangebots auf eventuelle Fußangeln. Ich weise auf Probleme hin, die sich im Verlaufe eines langjährigen Arbeitsverhältnisses ergeben können, ohne dass sie vom Laien in der Formulierung der einzelnen Arbeitsvertragsklausel erkannt werden können und liefern praktikable Lösungen. Darüber hinaus verhandle ich mit dem Arbeitgeber, um für den Arbeitnehmer bessere Konditionen als im Vertragsangebot vorgesehen zu erreichen.

Ich greife auf einen fundierten Erfahrungsschatz auf dem Gebiet der Arbeitsvertragsgestaltung zurück. Dabei ist mein oberstes Ziel, die Interessen meiner Mandanten, sei es Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, in optimalen Formulierungen in einem Arbeitsvertrag durchzusetzen, der eine vernünftige Basis für ein langes Arbeitsverhältnis darstellt, aber auch im Falle der Trennung eine interessengerechte Abwicklung garantiert.

Be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung

Wie man sein Le­ben im Al­ter ge­stal­ten kann, hängt exis­ten­tiell von den Ver­sor­gungs­leis­tun­gen ab, die man be­zieht. Die gesetz­li­che Ren­te ist si­cher, nur das Ni­veau sinkt ra­di­kal ab. Die wach­sen­den Ver­sor­gungs­lü­cken sol­len und müs­sen vor al­lem durch die be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung ge­schlos­sen ­wer­den. Das hoch­kom­ple­xe Recht der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung ist aber selbst für­ ei­nen in­te­res­sier­ten Bür­ger kaum zu durch­schau­en. Be­grif­fe wie Ent­gel­tum­wand­lung, Di­rekt­ver­si­che­rung, Ries­ter-Ren­te, Pen­si­ons­fonds, Por­ta­bi­li­tät, Un­ver­fall­bar­keit, Bei­trags­zu­sa­ge mit Min­dest­leis­tung oder An­pas­sungs­prü­fungs­pflicht kön­nen nur mit dem not­wen­di­gen spe­zi­el­len Hin­ter­grund­wis­sen tat­säch­lich ver­stan­den wer­den.

Ein sorg­lo­ser Um­gang mit der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung wird sich spä­ter mit Si­cher­heit rä­chen. Ge­ra­de das Ar­beits­recht der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung birgt un­zäh­li­ge Ge­fah­ren, die - so­fern sie nicht er­kannt wer­den - zu lang­an­hal­ten­den mas­si­ven fi­nan­ziel­len Nach­tei­len für Un­ter­neh­men, Ge­schäfts­füh­rer oder Ar­beit­neh­mer füh­ren. Beu­gen Sie dem vor!

Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht

Die Bedeutung des Betriebsverfassungsrechts in mittelständischen und größeren Unternehmen sowie des Personalvertretungsrechts im öffentlichen Dienst ist nicht gering zu achten. Von den Konflikten bei der erstmaligen Gründung eines Betriebsrats über Organisationsfragen der Bildung eines Gesamt-, Konzern- oder Europäischen Betriebsrats sowie der Inanspruchnahme von Büromitteln, einer Sekretärin, eines Intranets bis hin zur Wahrnehmung der materiellen Beteiligungsrechte berate und vertrete ich Unternehmer, Dienststellenleiter, Betriebs- und Personalräte. Ich entwerfe und verhandle Betriebsvereinbarungen zu allen Themenbereichen der zwingenden und der freiwilligen Mitbestimmung. Ich helfe in Verfahrensfragen und bei der Suche nach passgenauen Lösungen für den Betrieb. Dabei muss keinesfalls die Gegnerschaft zwischen den Betriebsparteien im Vordergrund stehen. Vielfach sind faire und offene Gespräche die Grundlage tragfähiger Vereinbarungen. Ich übernehme die Gesprächsführung für Betriebsräte mit dem Arbeitgeber über die Frage der Kostentragung unserer Inanspruchnahme.

Finden die Parteien keinen sachgerechten Kompromiss, ist die Verhandlung in der Einigungsstelle mit einem neutralen Vorsitzenden fortzusetzen, um die anstehenden Regelungsfragen zu klären. Muss der Streit um Rechtsfragen ausgetragen werden, führe ich ein Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten, bei Fragen aus dem Personalvertretungsrecht vor den Verwaltungsgerichten.

Interessenausgleich und Sozialplan

Gleichgültig, ob man es gutheißt: Immer wieder entsteht in Unternehmen jeder Größenordnung Anpassungsbedarf an die wirtschaftliche und technische Entwicklung, an Markttendenzen und nicht zuletzt an die Forderungen kreditgebender Banken. Häufig umfasst der Änderungsdruck auch eine Reduzierung der Belegschaft. In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten und einem Betriebsrat ist dabei stets prüfen, ob mit dem Betriebsrat über Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln ist. Ich entwickele mit Arbeitgebern Strategien zur Umsetzung der oft schmerzhaften, aber für das Unternehmen erforderlichen Maßnahmen, wo immer es möglich ist, im Konsens mit dem Betriebsrat, notfalls gegen dessen Auffassungen. Im Zentrum der Betrachtung steht dabei die Realisierung des Vorhabens zwischen den beteiligten Unternehmens-, Belegschafts- und Betriebsratsinteressen unter Minimierung der Reibungsverluste.

Ich arbeite im gleichen Sinne mit Betriebsräten zusammen, um arbeitgeberseitige Vorhaben auf das für den Betrieb unumgängliche Maß zu reduzieren, denn kein Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile ist so vollständig, wie die Vermeidung des Ausspruchs einer Kündigung. Interessenausgleichsverhandlungen sind daher keine bloßen Schauveranstaltungen, in denen der Betriebsrat ohnehin nichts ändern kann. Die Erfahrung zeigt, dass der Betriebsrat auf den Umfang angeblich unumstößlicher Entlassungen noch erheblichen Einfluss ausüben kann. Dort, wo der Arbeitsplatzverlust unabwendbar ist, gilt es durch intelligente Sozialpläne und natürlich nicht zuletzt nachhaltige Abfindungszahlungen das Wort der „Sozialverträglichkeit“ mit Leben zu füllen.

Kündigungsschutz

Der Fokus von Rechtsanwalt Jochen Hörner im Kündigungsrecht liegt auf einer individuellen, umfassenden Beratung und Vertretung sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Gerade im Arbeits- und vor allem im Kündigungsrecht gilt der Grundsatz, dass Beratung nicht nur juristisch fundiert sein muss. Insbesondere bei der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen sind praktisches Know-how, Kenntnis der Branche, Gefühl für Verhandlungssituationen und -taktik ebenso wichtig wie fundierte Rechtskenntnisse. Entsprechend berate ich meine Mandanten nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickle zusammen mit ihnen individuell zugeschnittene Lösungen für ihre praktischen Probleme. Neben die Gestaltung und Vorbereitung von Kündigungen sowie anderen arbeitsrechtlichen Maßnahmen tritt die Risikoabschätzung und die strategische Beratung.

Untrennbarer Bestandteil meiner Tätigkeit ist das Auftreten im Gerichtssaal. Ich vertrete meine Mandanten in allen Instanzen bis zum Bundesarbeits- und zum Bundesverfassungsgericht. Außer in der prozessualen Durchsetzung der Rechte meiner Mandanten liegt ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen durch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge. Dabei umfasst die Beratung auch das Arbeitsrecht ergänzende Rechtskreise wie etwa das Steuer- und das Sozialversicherungsrecht.